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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2263/00 (BVerfG) |
§§: | FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 |
Schlagwörter | Verfassung, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, Begründung, Neues Vorbringen |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Bezeichnung eines Verfahrensmangels im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB); kein neues tatsächliches Vorbringen im NZB-Verfahren? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 04.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | VIII B 1/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 54 41 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2002 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2263/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |