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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 29/16 (BFH) |
§§: | EStG § 17 |
Schlagwörter | Nachträgliche Anschaffungskosten, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Ob und unter welchen Voraussetzungen und ggf. in welchem Umfang sind Aufwendungen des Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl 2008 I S. 2026) als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen der Ermittlung eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2506/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 2070 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 26 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2017 |
Erledigungs-Az: | IX R 29/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 25 76 |