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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 4/05
§§: EStG § 42 d, EStG § 19 Abs. 1, LStDV § 2
Schlagwörter Arbeitslohn, Miete, Haftung, GmbH, Gesellschafter-Geschäftsführer
Rechtsfrage: Mietzahlungen an Arbeitnehmer als Arbeitslohn: Stellen die von einer GmbH für die Anmietung von zwei Büroräumen, welche sich in dem ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers und seiner - ebenfalls bei der GmbH tätigen - Ehefrau gehörenden Wohnhaus befinden, geleisteten Zahlungen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, weil sie nicht ausschließlich im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der GmbH erfolgt sind? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.02.2003
Vorinstanz/AZ: 12 K 210/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2005
Erledigungs-Az: IX R 4/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 48 19