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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-264/14 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Umtausch, Währung
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 2 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass als Umtausch einer virtuellen Währung in eine herkömmliche Währung und umgekehrt bezeichnete Umsätze, für die eine Vergütung zu entrichten ist, die der Erbringer dieser Leistung bei der Festlegung der Wechselkurse einrechnet, als Erbringung einer Dienstleistung gegen Entgelt zu verstehen sind? - 2. Falls die erste Frage zu bejahen ist: Ist Art. 135 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass derartige Umtauschgeschäfte von der Steuer befreit sind?
Vorinstanz: Högsta förvaltningsdomstolen (Schweden)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 245 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.10.2015
Erledigungs-Az: Rs C-264/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 25 74