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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-679/17 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Erbschaftsteuer, Ausland, Kapitalverkehrsfreiheit, Wald, Inland, Steuerbefreiung, Belgien, Flandern
Rechtsfrage: 1. Liegt eine Verletzung des freien Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 AEUV vor, wenn einem Erben eines im Ausland belegenen und auf nachhaltige Weise bewirtschafteten Waldgebiets keine Befreiung von der Erbschaftsteuer für dieses Waldgebiet auf Grundlage von Art. 55quater des Vlaams wetboek der successierechten (WS) (jetzt Art. 2.7.6.0.3 des Vlaamse Codex Fiscaliteit [CF]) gewährt wird, während einem Erben eines im Inland belegenen und auf nachhaltige Weise bewirtschafteten Waldgebiets eine Befreiung von der Erbschaftsteuer für dieses Waldgebiet auf Grundlage von Art. 55quater WS (jetzt Art. 2.7.6.0.3 CF) gewährt wird? - 2. Stellt das Interesse des flämischen Waldareals im Sinne von Art. 55quater WS (jetzt Art. 2.7.6.0.3 CF) einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, der eine Regelung rechtfertigt, in der die Anwendung einer Befreiung von der Erbschaftsteuer auf die in Flandern belegenen und auf nachhaltige Weise bewirtschafteten Waldgebiete beschränkt wird?
Vorinstanz: Hof van beroep Antwerpen (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 94 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.11.2018
Erledigungs-Az: Rs C-679/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 21 01