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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 141/97 |
| §§: | AO 1977 § 218, EStG § 36 a Abs. 1 |
| Schlagwörter | Beitreibung, Vollstreckung, Körperschaftsteuer, Anrechnung |
| Rechtsfrage: | Kann bei besonderem Sachverhalt (Löschung der Firma im Handelsregister) in Auslegung des § 36 a Abs. 1 Satz 1 EStG die förmliche Einleitung der Vollstreckung als entbehrlich angesehen werden? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 29.04.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 3738/94 AO |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1243 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.07.1999 |
| Erledigungs-Az: | I R 141/97 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 23 02 |