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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 159/97
§§: EStG § 10 e Abs. 3, EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 10 e Abs. 5
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Eigentumswohnung, § 10 e
Rechtsfrage: Führt die bauliche Verbindung einer vom Ehemann in 1991 erworbenen Eigentumswohnung mit einer von der Ehefrau bereits in 1988 gekauften Eigentumswohnung zu nachträglichen Anschaffungskosten der zuerst erworbenen Wohnung? Gilt dies für zusammenveranlagte Ehegatten auch dann, wenn die zusammengelegten Wohnungen jeweils einem Ehegatten allein gehören?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.06.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 278/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.1998
Erledigungs-Az: X B 159/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: X R 93/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 13.12.2000, X R 93/98