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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 52/08 (BFH) | 
| §§: | EStG § 10 d Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Verlustfeststellung, Gesamtbetrag der Einkünfte | 
| Rechtsfrage: | Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte: Ist das Finanzamt bei erstmaligem Erlass eines Feststellungsbescheids nach § 10 d Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG an einen im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres ausgewiesenen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte gebunden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.12.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1618/06 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 00 92 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 14.07.2009 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 52/08 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 12 | 
