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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 4/11 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 10 Abs. 1 Satz 2, BGB § 652, BGB § 414
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Vertrag, Leistungsempfänger, Vermittlungsprovision, Zahlungsverpflichtung
Rechtsfrage: Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Spielervermittlern und Vorsteuerabzugsberechtigung eines Sportvereins: 1. Sind der Sportverein oder die vermittelten Berufsfußballspieler Leistungsempfänger der von den Spielervermittlern erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen? Oder hat der jeweilige Spielervermittler zwei Leistungsempfänger (Sportverein und Berufsfußballspieler) und ist das Entgelt daher entsprechend aufzuteilen? - 2. Bestehen zwischen den Spielervermittlern und den Berufsfußballspielern Rechtsbeziehungen, die für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen der Spielervermittler maßgeblich sind? Handelt es sich bei der Zahlung des Entgelts durch den Sportverein lediglich um die Übernahme von Zahlungsverpflichtungen, die die Berufsfußballspieler gegenüber den Spielervermittlern haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.10.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 4206/08 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2013
Erledigungs-Az: XI R 4/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 27 53