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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 72/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33, EStG § 11 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Handwerkerleistung, Vergleich, Zwangsläufigkeit, Rückwirkendes Ereignis, Erstattung |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem mit einem Vergleich abgeschlossenen Prozess wegen mangelhafter Parkettlegearbeiten am Eigenheim angefallene Gerichts-, Gutachter- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - In welcher Weise sind Erstattungen von bereits geltend gemachten Prozesskosten zu berücksichtigen (rückwirkendes Ereignis)? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 981/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 02 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 72/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 16 52 |