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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-359/97 (EuGH) |
| §§: | Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 2, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 4 |
| Schlagwörter | Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Straßenmaut, Brückenmaut |
| Rechtsfrage: | Hat das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, indem es die Maut für die Benutzung der bestehenden Mautstraßen und Mautbrücken im Vereinigten Königreich unter Verstoß gegen die Art. 2 und 4 der 6. EG-Richtlinie nicht der Mehrwertsteuer unterworfen hat und als Folge dieses Verstoßes der Kommission nicht die entsprechenden Eigenmittel und Verzugszinsen zur Verfügung gestellt hat? |
| Vorinstanz: | Kommission ./. Vereinigtes Königreich |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 12.09.2000 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-359/97 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 12 91 |