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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 10/03
§§: EStG § 11 Abs. 1, EStG § 8, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Zufluss, Geldwerter Vorteil, Darlehen, Wandlung, Aktienoption, Wandelschuldverschreibung
Rechtsfrage: Zufluss geldwerter Vorteile bei Ausübung bzw. Verkauf der Erwerbsrechte (Wandlung auf Übertragung von Aktien des Arbeitgebers) aus der Gewährung eines Arbeitnehmerdarlehens (Endbesteuerung) oder bereits im Zeitpunkt der Einräumung der Erwerbsrechte (Anfangsbesteuerung)? Besteht trotz der fehlenden Veräußerbarkeit der Darlehens- und Optionsansprüche wirtschaftlich eine Identität zwischen dem Wandeldarlehen und den Aktien bereits im Zeitpunkt der Zeichnung des Darlehens und damit eine Gleichstellung mit handelbaren und börsenfähigen Wandelschuldverschreibungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 11.12.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 1365/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 619
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.06.2005
Erledigungs-Az: VI R 10/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 35 98