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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 926/91 (BVerfG)
Schlagwörter Kindergeldzuschlag
Rechtsfrage: Ist § 11 a BKGG in Verbindung mit § 32 Abs. 4 und 6 EStG verfassungsgemäß, wonach der Kindergeldzuschlag entfällt, wenn nach Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes der einkommensteuerliche Kinderfreibetrag ausnahmslos nicht mehr zusteht?
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 23.08.1999
Erledigungs-Az: 1 BvR 926/91
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen