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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII B 195/02 |
| §§: | AO § 34, AO § 69 |
| Schlagwörter | Haftung, Geschäftsführer, Vertreter |
| Rechtsfrage: | Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, der nur für einen bestimmten Zweck als Geschäftsführer angestellt wird, für Lohnsteuer, wenn er bereits bei der Anstellung von den finanziellen Problemen der GmbH weiß? |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 23.05.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | II 313/01 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1342 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 52 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 03.06.2003 |
| Erledigungs-Az: | VII B 195/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |