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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 67/08 (BFH)
§§: EStG § 74 Abs. 2, SGB X § 104 Abs. 1 Satz 1, EStG § 67 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Erstattung, Sozialhilfeträger, Nachweis
Rechtsfrage: Kindergeld für Sohn der Hilfe zum Lebensunterhalt erhielt: Setzt ein Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X voraus, dass dem erstattungspflichtigen Leistungsträger die genaue Art und Höhe der Leistung sowie der genaue Zeitraum der Leistungserbringung positiv bekannt sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.10.2007
Vorinstanz/AZ: 15 K 647/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 32
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Klage