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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 58/10 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71, VO (EG) Nr. 883/2004
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: Hat der Kläger, der polnischer Staatsangehöriger ist und in Deutschland für einige Monate als Saisonarbeiter tätig aber nicht sozialversicherungspflichtig war, Anspruch auf Kindergeld für diesen Zeitraum? Ist die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig? Durfte das FG im vorliegenden Fall die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht mehr anwenden, weil diese im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung nicht mehr galt und vielmehr die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 anzuwenden war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.09.2010
Vorinstanz/AZ: 16 K 3048/08 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2013
Erledigungs-Az: XI R 58/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache