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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 96/06 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Bestandskraft, Verbindliche Zusage, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Steht der Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (BVerfG 2 BvR 167/02) die bestandskräftige Ablehnung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung entgegen? - Wichtiger Hinweis im Ablehnungsbescheid (" Falls nach Ablauf des Jahres feststeht, dass die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes den Grenzbetrag nicht überschritten haben, können Sie einen erneuten Antrag auf Festsetzung des Kindergeldes stellen") als verbindliche Zusage oder nur als deklaratorischer Hinweis auf die bestehende Gesetzeslage? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2764/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 05 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.06.2007 |
Erledigungs-Az: | III R 96/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |