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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 31/05 |
| §§: | EStG § 3 b, EStG § 20 |
| Schlagwörter | Steuerbefreiung, Zuschlag, Arbeitslohn, Verdeckte Gewinnausschüttung |
| Rechtsfrage: | Hängt die Steuerbefreiung bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn nach § 3 b EStG auch bei der nicht beherrschenden Gesellschafterin (und Arbeitnehmerin) einer GmbH davon ab, ob die regelmäßige Tagesarbeitszeit im Arbeitsvertrag genau festgelegt ist? Anderenfalls Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 01.04.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 690/01 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 46 40 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.12.2006 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 31/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 07 88 |