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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 10/08 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 10 Abs. 1 Satz 2, UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG 2005 § 3 Abs. 12 Satz 2 |
Schlagwörter | Tauschähnlicher Umsatz, Entgelt, Personalgestellung, Kostenerstattung, Steuerbare Leistung |
Rechtsfrage: | 1. Liegt ein tauschähnlicher steuerbarer Umsatz vor, wenn eine KG mit ihren Gesellschaftern (verschiedene Banken) im Gesellschaftsvertrag auf schuldrechtlicher Basis vereinbart, die von den Gesellschaftern bisher selbst geleistete Kreditanalyse und Kreditsachbearbeitung - möglicherweise auch gegenüber Dritten - gegen Erstattung der sächlichen Kosten und der unentgeltlichen Personalgestellung unter Übertragung des arbeitsrechtlichen Direktionsrechts zu erbringen? - 2. Besteht das Entgelt für die Dienstleistung in der Kostenerstattung und der unentgeltlichen Personalgestellung, wenn nur beide Leistungen die Erbringung der Dienstleistung sicherstellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3412/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 10/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 18 85 |