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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 11/07 |
§§: | EStG § 33 Abs. 1, BGB § 1684 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kontaktpflege, Besuchskosten, Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Kontaktpflege: Kosten für 13 Besuchsfahrten zu den bei der geschiedenen Ehefrau lebenden Kindern als außergewöhnliche Belastung? Begründet die Neuregelung des zivilen Kindschaftsrechts (nun gesetzliche Umgangspflicht gemäß § 1684 Abs. 1 BGB) nur die Zwangsläufigkeit, nicht aber die Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1426/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 13 70 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |