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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 78/07 (BFH)
§§: EStG § 1 a Abs. 1 Nr. 2, EStG § 1 Abs. 3, EG Art. 39, EStG § 26 b
Schlagwörter Zusammenveranlagung, Einkunftsgrenze, Weltweite Einkünfte, Wohnsitzstaat
Rechtsfrage: Zusammenveranlagung beschränkt steuerpflichtiger EU-Bürger und Ermittlung der Welteinkünfte: Sind die Einkünfte, die nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben, zur Prüfung der Einkunftsgrenze des § 1 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 1 a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG nach dem Recht des Wohnsitzstaates zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.09.2007
Vorinstanz/AZ: 8 K 1786/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 03 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2008
Erledigungs-Az: I R 78/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 40 98