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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 90/98 |
§§: | EStG § 32 Abs. 6 Satz 5, GG Art. 3,6 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Übertragung, Günstigerprüfung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Verfassungswidrige Ungleichbehandlung von getrennt lebenden oder geschiedenen gegenüber zusammenveranlagten Eltern im Hinblick auf die seit 1996 ausgeschlossene einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrages auf den Elternteil, bei dem der volle Kinderfreibetrag bei der Günstigerprüfung durch die Steuerprogression zu einer gegenüber dem Kindergeld höheren Steuerentlastung führt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.08.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1611/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 90/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 86 89 |