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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 121/95 |
§§: | EStG § 34 f Abs. 3 S. 2, EStG § 34 f Abs. 4 S. 2, EStG § 26 a Abs. 2 S. 2 |
Schlagwörter | Baukindergeld, Getrennte Veranlagung, Haushaltszugehörigkeit |
Rechtsfrage: | Baukindergeld gem. § 34 f EStG: Begründen besuchsweise Aufenthalte der Tochter (ca. 100 Tage im Jahr) und das Bereitstellen eines Zimmers eine Haushaltszugehörigkeit auch zum Haushalt des getrennt lebenden Ehegatten (Doppelförderung)? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.1994 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 5736/93 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 121/95 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 50 15 |