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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 34/14 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Darlehensforderung, Zugewinnausgleich, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit Zivilprozessen wegen einer behaupteten Darlehensforderung und eines geltend gemachten Zugewinnausgleichs angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.12.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 2195/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 23 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2016
Erledigungs-Az: VI R 34/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 47