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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 9/07 |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, KN 2001 Pos 9021 UPos 1100, KN 2002 Pos 9021 UPos 3100 |
Schlagwörter | Einreihung, Tarifierung, Umsatzsteuersatz |
Rechtsfrage: | Einreihung von Komponenten von Hüftgelenksimplantaten (Schraubpfanneneinsätze und Schraubpfannendeckel) als Teile und Zubehör oder als Einzelkomponenten? (Künstliche Gelenke sind umsatzsteuerbegünstigt, Teile und Zubehör von künstlichen Gelenken unterliegen dem vollen Umsatzsteuersatz). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 222/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 31 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.04.2008 |
Erledigungs-Az: | VII R 9/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |