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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 39/12 (BFH) |
| §§: | EStG § 77 Abs. 1 Satz 1, EStG § 74 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Kostenerstattung, Vorverfahren, Abzweigung |
| Rechtsfrage: | Ist eine Erstattung von Kosten des Vorverfahrens über den Wortlaut des § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus auch bei Einspruchsverfahren zu gewähren, die sonstige Verwaltungsakte in Kindergeldsachen (hier: Bescheid im Abzweigungsverfahren) zum Gegenstand haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 18.07.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 3884/11 Kg |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1945 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 25 84 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.06.2014 |
| Erledigungs-Az: | III R 39/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 28 03 |