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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 37/04
§§: UStG § 15 a, AO 1977 § 163
Schlagwörter Vorsteuerberichtigung, Billigkeitsmaßnahme, Durchschnittsbesteuerung, Durchschnittssatz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft
Rechtsfrage: Kann die Vorsteuer bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zunächst zur Ausführung regelbesteuerter Umsätze gedient haben, innerhalb des Berichtigungszeitraumes aber zur Ausführung von nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) besteuerten Umsätzen verwendet worden sind, nach § 15 a UStG bei Land- und Forstwirten berichtigt werden? Es wird aus Billigkeitsgründen eine abweichende Steuerfestsetzung unter Verzicht auf die vorgenommenen Vorsteuerkorrekturen nach § 163 AO 1977 beantragt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.08.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 223/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 26 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2005
Erledigungs-Az: V R 37/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 31