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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 45/08 (BFH) |
§§: | AO § 122 Abs. 1 Satz 3, AO § 122 Abs. 7 Satz 2, AO § 152 |
Schlagwörter | Bekanntgabe, Ehegatten, Verspätungszuschlag, Ermessen |
Rechtsfrage: | Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen und deren ordnungsgemäße Bekanntgabe durch Übermittlung nur einer Ausfertigung an den Bevollmächtigten, wenn nur vom Ehemann der zusammen veranlagten Ehegatten eine sog. "gespaltene Bekanntgabevollmacht" erteilt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.04.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1942/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 37 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.05.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 45/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 18 |