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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 41/04
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1
Schlagwörter Arbeitslohn, Wandelschuldverschreibung, Umwandlung, Aktien, geldwerter Vorteil, Zufluss
Rechtsfrage: Tritt der Zufluss eines geldwerten Vorteils bei Aktienerwerb im Zusammenhang mit einer Wandelschuldverschreibung im Zeitpunkt der Wandlungserklärung oder in einem anderen Zeitpunkt ein? Ist die Begebung der Wandelschuldverschreibung und die spätere Lieferung der Aktien ein einheitlicher steuerlicher Vorgang, so dass in der Ausübung des Wandelrechts kein maßgeblicher Erwerbsvorgang gesehen werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.05.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 5497/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2006
Erledigungs-Az: VI R 41/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet