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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 55/03 |
§§: | EStG § 7 g Abs. 7 Satz 1 Nr. 3, EStG § 7 g Abs. 7 Satz 2 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Ansparabschreibung, Rücklage, Existenzgründer, Auflösung |
Rechtsfrage: | Auflösung einer Ansparrücklage bei einer gewerblich tätigen GbR innerhalb von zwei Jahren oder innerhalb der Fünfjahresfrist für Existenzgründer, wenn einer der späteren Gesellschafter der GbR wenige Monate vor der Gründung der GbR bereits als Einzelunternehmer in der selben Branche tätig war und dieses Einzelunternehmen bei Gründung der GbR zu Buchwerten auf diese übertragen wurde, die Gesellschafter aber schon vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Einzelunternehmens über die spätere Gründung der GbR einig waren? Rechtsformübergreifende Unternehmensgründung "in mehreren Etappen"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2328/02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.04.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 55/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 85 |