Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 15/11 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 42
Schlagwörter Darlehen, Finanzierung, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Verlagerung von privaten Darlehen in den steuerlichen Bereich: Führt bei Gründung einer vermögensverwaltenden GbR durch Ehegatten die Übernahme von Darlehen durch die GbR, welche bisher zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie durch den Ehemann aufgenommen wurden, wegen Gestaltungsmissbrauchs nicht zu einem entgeltlichen Geschäft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 01.10.2010
Vorinstanz/AZ: 11 K 3216/06 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.10.2011
Erledigungs-Az: IX R 15/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 38 68