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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 18/14 (BFH) |
§§: | EStG § 10 a Abs. 1, EStG § 90 Abs. 4, EStG § 92, AO § 110 |
Schlagwörter | Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Frist, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Anspruch einer Beamtin auf Altersvorsorgezulage für die Jahre 2004 bis 2006: Kann die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute: Deutsche Rentenversicherung Bund) zum Ausschluss der Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Förderung) führen? Führt der in den Anfangsjahren der Riesterförderung für Beamte nicht hinreichende Hinweis auf die Notwendigkeit einer Einwilligungserklärung zur Wiedereinsetzung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 09.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 14031/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.10.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 18/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 33 06 |