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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 58/04 |
§§: | EStG § 4, EStG § 15, EStG § 21 |
Schlagwörter | Betriebsvermögen, Notwendiges Betriebsvermögen, Parkplatz, Betriebsaufspaltung |
Rechtsfrage: | Gehört ein vom Besitzunternehmer an das Betriebsunternehmen (GmbH) vermietetes Grundstück, das von der GmbH als Parkplatz an Kunden seines Einzelhandelsgeschäfts (gegen verbilligte Gebühr) und an Fremde (gegen höhere Gebühr) überlassen wird, zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.05.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 676/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 06 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2005 |
Erledigungs-Az: | X R 58/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 40 31 |