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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 6/19 (BFH)
§§: RennwLottG § 11, RennwLottG § 17 Abs. 2
Schlagwörter Pferdewetten, Veranstalter, Wetten, Verfassungswidrigkeit, EG, EU
Rechtsfrage: Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters nach § 17 Abs. 2 RennwLottG: 1. Vorliegen einer Verfassungs- als auch Europarechtswidrigkeit? - 2. Unterliegt der ausländische Veranstalter nicht vorrangig der Buchmachersteuer des § 11 RennwLottG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 30.01.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 1627/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 17 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2020
Erledigungs-Az: IX R 6/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 18 61