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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 53/03
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 2 Abs. 3, StEntlG 1999/2000/2002, EStR 1999 R 197 Abs. 3
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Tarifermäßigung, Verlustverrechnung, Mindestbesteuerung
Rechtsfrage: Unterliegen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgrund der Regelung in § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht mehr die gesamten außerordentlichen Einkünfte (hier: Veräußerungsgewinn) eines Ehegatten der Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG, sondern nur noch deren Saldo nach Verrechnung mit den laufenden Verlusten aus Gewerbebetrieb beider Ehegatten sowie der anteiligen Verrechnung der Verluste aus anderen Einkunftsarten beider Ehegatten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.06.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 2169/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 02 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2004
Erledigungs-Az: XI R 53/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 07 53