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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 57/14 (BFH) |
§§: | GewStG § 35 b, GewStG § 7, EStG § 15 Abs. 2 |
Schlagwörter | Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Zeitlicher Zusammenhang, Drei-Objekt-Grenze, Änderung |
Rechtsfrage: | War das Finanzamt nach § 35 b GewStG berechtigt, im Anschluss an die Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Streitjahres 1999 (vgl. hierzu Revision X R 56/14) einen Gewerbesteuer-Messbescheid zur zusätzlichen Berücksichtigung eines Gewerbeertrags aus gewerblichem Grundstückshandel zu ändern? (Qualifikation des Begriffs des "eigenständigen Objektes" i.S. der Drei-Objekt-Grenze und des Merkmals des "Fünf-Jahres-Zeitraums"; Verfahrensmängel: Vorweggenommene Beweiswürdigung, fehlerhafte Auslegung des Tatbestandsmerkmals "irrige Beurteilung eines Sachverhalts"). - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1356/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 14 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.07.2017 |
Erledigungs-Az: | X R 56-57/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |