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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 6/06 | 
| §§: | GewStG 1991 § 2 Abs. 5, GewStG 1991 § 10 a Satz 3, UmwStG 1977 § 19, UmwStG 1977 § 15 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Gewerbesteuer, Verlustvortrag, Mehrmütterorganschaft, Anteilsveräußerung, Verschmelzung | 
| Rechtsfrage: | Kann ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag einer Mehrmütter-GbR (bestehend aus zwei GmbHs) nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auch nach einer zeitgleichen Verschmelzung des letzten Gesellschafters - der seinerseits Organgesellschaft ist - auf die Organgesellschaft der Willensbildungs-GbR von dieser im Rahmen eines neu begründeten Organschaftsverhältnisses als vororganschaftlicher Verlust fortgeführt und gleichzeitig auch dem Organträger im Streitjahr 1992 unmittelbar zugerechnet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 07.12.2005 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 637/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 23 53 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 27.11.2008 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 72/06 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 72/06 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 12 83 | 
