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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 50/05 |
§§: | AO 1977 § 191, HGB § 128 |
Schlagwörter | Haftung, Steuerschulden, Scheinfirma, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Haftet die Klägerin wegen des von ihr gesetzten Rechtsscheins einer bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Steuerrückstände dieser Scheingesellschaft oder ist der Haftungsbescheid aufgrund einer rückwirkenden Beseitigung dieses Rechtsscheins (Vorlage eines Ergänzungsvertrages im Einspruchsverfahren) rechtswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 14.07.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1386/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 43 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2006 |
Erledigungs-Az: | VII R 50/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 37 21 |