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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 87/95
§§: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 11 Abs. 2
Schlagwörter Sonstige Leistung, Schmiergeld, Werbungskosten, Abfluß
Rechtsfrage: Zeitpunkt des Abzugs von mit Einnahmen aus sonstigen Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG (Schmiergeldern) zusammenhängenden Werbungskosten. Uneingeschränkte Anwendung des Abflußprinzips des § 11 Abs. 2 EStG oder steuermindernde Berücksichtigung bereit im Jahr des Zuflusses der Einnahmen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.01.1995
Vorinstanz/AZ: 14 K 361/89 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2000
Erledigungs-Az: IX R 87/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 08 52