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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 56/06 (BFH)
§§: UStG § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Berichtigung, Rückzahlung, Rückgängigmachung
Rechtsfrage: Einnahme einer Maklerprovision im Jahre 1997, Rückabwicklung im Jahre 1998 wegen Nichtzustandekommens der Verträge. Die Maklergebühr wird über mehrere Jahre verteilt - ab 2002 - zurückgezahlt. Wann ist die Berichtigung einer Umsatzsteuerschuld möglich, wenn eine Rückzahlung zwar zum Zeitpunkt der zivilrechtlichen Rückgängigmachung in zeitlicher Hinsicht noch nicht konkret bestimmt ist, jedoch später die Rückzahlung tatsächlich erfolgt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 16.12.2005
Vorinstanz/AZ: VII 156/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 01 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.09.2008
Erledigungs-Az: V R 56/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 44 49