Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 171/00
§§: AO 1977 § 167 Abs. 1 Satz 1, EStG § 42 d, LStR 2000 R 133 Abs. 4
Schlagwörter Lohnsteueranmeldung, Schätzung, Steuerbescheid, Haftungsbescheid
Rechtsfrage: Hat die Inanspruchnahme des Arbeitgebers bei Nichtabgabe der Lohnsteueranmeldungen im Schätzungswege durch Steuerbescheid oder durch Haftungsbescheid zu erfolgen? Zum Verhältnis und ggf. Vorrangigkeit von § 42 d EStG zu § 167 AO 1977, wenn eine eigene "Entrichtungsschuld" des Arbeitgebers wegen fehlender Lohnsteueranmeldungen nicht besteht. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.09.2000
Vorinstanz/AZ: 15 K 6695/98 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 08 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2004
Erledigungs-Az: VI R 171/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 37 80