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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 24/19 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 4, AO § 350, AO § 357 |
Schlagwörter | Einspruch, Verlust, Verlustentstehungsjahr, Verlustrücktragsjahr, Verlustrücktrag, Beschwer |
Rechtsfrage: | 1. Begehren auf Anerkennung eines höheren Verlusts bei § 17 EStG mit der Folge eines höheren Verlustrücktrags: Hier zur Frage, ob der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres (2013) und/oder des Verlustrücktragsjahres (2012) mit einem Einspruch angefochten werden muss, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2013 bereits auf null Euro Einkommensteuer festgesetzt wurde?- 2. Zur Frage des Entstehungszeitpunkts eines Auflösungsverlusts im Insolvenzfall. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.04.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7111/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 12 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2020 |
Erledigungs-Az: | IX R 24/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 09 32 |