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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 13/19 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 11, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, SGB VIII § 33, SGB VIII § 34, SGB VIII § 35 |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Selbständige Arbeit, Erzieherin, Erziehungsbeihilfe, Betreuungsleistungen, Jugendhilfe |
Rechtsfrage: | Fallen Honorar- und Sachkostenzahlungen, die eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin für die Betreuung von Jugendlichen von einem Jugendwerk erhält, unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG oder handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3207/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 17 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2022 |
Erledigungs-Az: | VIII R 13/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 02 69 |