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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 39/05
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Kürzung, Gewerbeertrag, Nebentätigkeit, Verhältnismäßigkeit
Rechtsfrage: Liegt in der Vermietung von Betriebsvorrichtungen und Werkzeugen - neben der Vermietung eigenen Grundbesitzes - im Umfang von 1,8 % der gesamten Mieteinnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit eine zu vernachlässigende anderweitige wirtschaftliche Nebentätigkeit, die für die Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 S.2 GewStG unschädlich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.04.2005
Vorinstanz/AZ: 9 K 332/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2006
Erledigungs-Az: VIII R 39/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 31 55