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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 34/98
§§: AO 1977 § 181 Abs. 5 , AO 1977 § 169 Abs. 1
Schlagwörter Feststellungsfrist, Feststellungsverfahren, Festsetzungsfrist, Folgesteuer, Gewinnfeststellung
Rechtsfrage: Darf eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist nicht mehr durchgeführt werden, wenn für eine oder mehrere -aber noch nicht für alle- Feststellungsbeteiligte die Festsetzungsfrist(en) für die Folgesteuern bereits abgelaufen ist (sind)? -Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.12.1996
Vorinstanz/AZ: 10 K 6146/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2000
Erledigungs-Az: VIII R 34/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG