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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 115/00
§§: EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2, VO (EWG) 574/72 Art. 10 Abs. 1 a, VO (EWG) 574/72 Art. 107 Abs. 6
Schlagwörter Kindergeld, Anrechnung, Ausland, Wechselkurs
Rechtsfrage: Ist bei der endgültigen Entscheidung über die Höhe der Anrechnung ausländischer Kindergeldleistungen auf das unter Vorbehalt gezahlte Differenzkindergeld der zu diesem Zeitpunkt amtlich festgestellte Wechselkurs oder der Wechselkurs am Tag der Zahlung des Kindergeldes anzusetzen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.04.2000
Vorinstanz/AZ: 4 K 5787/98 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 878
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 58
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 87/00 - Revision zurückgenommen