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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 33/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, EStG § 3 Nr. 3 |
| Schlagwörter | Grenzgänger, Pensionskasse, Kapitalabfindung, Sonstige Einkünfte, Steuerfreiheit |
| Rechtsfrage: | Von einer Schweizer Pensionskasse an eine deutsche Grenzgängerin aus Anlass der vorzeitigen Pensionierung ausgezahlte Austrittsleistung als nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG 2005 zu versteuernde Kapitalabfindung? Vergleichbarkeit des Rechtsverhältnisses mit demjenigen in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung? Steuerfreiheit der Barauszahlung nach § 3 Nr. 3 EStG 2005? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 28.04.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1464/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 08 00 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.10.2013 |
| Erledigungs-Az: | X R 33/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 32 61 |