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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 112/99
§§: EStG § 38 Abs. 3, EStG § 38 Abs. 4, EStG § 42d Abs. 3 Satz 2, EStG § 34
Schlagwörter Haftung, Arbeitslohn, Dritter, Abtretung, Rückdeckungsversicherung
Rechtsfrage: Lohnzahlung durch einen Dritten. Ist der Arbeitgeber auch dann zur Abführung der Lohnsteuer für eine Zahlung verpflichtet, die von der Rückdeckungsversicherung des Arbeitgebers als Gegenleistung für den Verzicht des ehemaligen Arbeitnehmers auf eine Versorgungszusage direkt an dessen Ehefrau abgetreten und ausbezahlt worden ist? Haftung des Arbeitgebers nur dann, wenn er Barlohn ausbezahlt und damit in der Lage ist, daraus die geschuldete Lohnsteuer zu entnehmen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.05.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 2379/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2002
Erledigungs-Az: VI R 112/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 05 56