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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 30/16 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 52, AO § 53, BGB § 83 Satz 2, BGB § 84
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Stiftung, Satzung, Anerkennung
Rechtsfrage: Stehen in den Fällen des § 83 Satz 2 bis 4 BGB Mängel der formellen Satzungsmäßigkeit einer Befreiung von der Körperschaftsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dann nicht entgegen, wenn der Nachlass und damit das spätere Stiftungsvermögen bis zur Anerkennung der Stiftung unter staatlicher Aufsicht steht und eine Mittelverwendung wegen Vermeidung jeglicher Ausschüttung ausgeschlossen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.04.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 1685/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 15 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2019
Erledigungs-Az: V R 30/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 01 88