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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 1208/15 (BVerfG) |
| §§: | EStG 2002 § 33, BGB § 1741, GG Art. 6 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Kind, Adoption, Kinderwunsch |
| Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 10.03.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | VI R 60/11 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 249 S. 468, BStBl 2015 II S. 695 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 15 01 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 13.06.2016 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 1208/15 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |