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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 263/00
§§: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1
Schlagwörter Geldwerter Vorteil, Arbeitslohn, Auslandsreise
Rechtsfrage: Führt die Übernahme der Kosten einer Japanreise des Geschäftsführers zu Arbeitslohn oder hat der Arbeitgeber die Aufwendungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse übernommen?
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 04.07.2000
Vorinstanz/AZ: 2 99 108 K 5
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 20 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2003
Erledigungs-Az: VI B 263/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig