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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 20/07
§§: KraftStG § 7 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 5 Abs. 4
Schlagwörter Steuerschuldner, Insolvenz, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Massebefangenheit, Freigabeerklärung, Kraftfahrzeugsteuer
Rechtsfrage: Insolvenzverwalter als Kraftfahrzeugsteuer-Schuldner: Ist der Insolvenzverwalter auch dann bis zur verkehrsrechtlichen Abmeldung eines Leasingfahrzeugs Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer, wenn er das streitgegenständliche Fahrzeug nicht für die Masse genutzt hat und dieses auch zu keinem Zeitpunkt seiner Verfügungsbefugnis unterlegen hat? Endet eine etwaige Kraftzeugsteuer-Pflicht spätestens mit der Freigabe des Leasingfahrzeugs aus der Masse? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.02.2007
Vorinstanz/AZ: 4 K 1138/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2007
Erledigungs-Az: IX R 20/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 05 17