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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 34/01
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Angemessenheit, Gesellschafter-Geschäftsführer, Gehalt, Gesamtausstattung
Rechtsfrage: Angemessenheit der Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers mit festem Gehalt, einer 40%igen Gewinntantieme, einer Pensionszusage zu 50 v.H. des letzten Gehalts und einer Direktversicherung, weil der Geschäftsführer wegen seiner Innovation und technischen Weiterentwicklungen von herausragender Bedeutung für den Unternehmenserfolg war?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.03.2001
Vorinstanz/AZ: 9 K 7782/98 K
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2002
Erledigungs-Az: I B 34/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 87 24