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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 20/09 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 13
Schlagwörter Baumschule, Bewertung, Pflanzen, Abgrenzung
Rechtsfrage: Bewertung von Baumschulkulturen: Nach welchen Kriterien erfolgt die Abgrenzung bei der Bewertung von Heckenpflanzen gemäß BMF-Schreiben vom 21.3.1997 (BStBl I 1997 S. 369) als solche in nicht extra weitem Stand und als sonstige Ziergehölze? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.03.2009
Vorinstanz/AZ: 15 K 11642/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 31 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2012
Erledigungs-Az: IV R 20/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache